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27.08.2026
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von
Johannes Manske, CEO

Personalessen in der Gastronomie: Pflicht, Regeln und Missverständnisse 2026

Eine gesetzliche Pflicht zum kostenlosen Personalessen gibt es in Deutschland nicht. Ein Anspruch folgt nur aus Tarif- oder Arbeitsvertrag oder aus einer Vereinbarung im Betrieb. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, zählen sie als Sachbezug. 2026 sind das 4,57 € je Mittag- oder Abendessen und 2,37 € fürs Frühstück. Bei voller Kost sind es 11,50 € pro Tag und 345 € pro Monat. Die Werte gelten, solange ein Essen nicht mehr als 60 € kostet. Zahlt das Team einen eigenen Anteil in Höhe des Sachbezugswerts, fällt keine Steuer an. Für Betriebe ohne eigene Küche ist der Essenszuschuss der schlankere Weg.

1. Personalessen: worum es geht

Personalessen ist die Kost, die ein Betrieb seinem Team während der Arbeit stellt. In der Gastronomie hat das Tradition. Küchen kochen für das eigene Team mit, häufig aus den gleichen Zutaten wie für die Gäste. Der Begriff reicht aber weiter. Gemeint ist jedes Essen, das der Arbeitgeber stellt, von der Kantine bis zum Mittagessen im Büro.

Für Firmen ist das Essen mehr Mittel zur Bindung als Kostenposten. Ein Essen im Team gibt dem Tag Struktur, senkt die Fluktuation und macht den Betrieb als Arbeitgeber attraktiver. Wie man Essen gezielt einsetzt, ordnet unser Leitfaden zur Mitarbeiterverpflegung im Unternehmen ein.

Um das Thema ranken sich zwei Fragen. Muss ein Arbeitgeber Personalessen überhaupt anbieten? Und wenn ja, ist die Mahlzeit dann frei von Steuer? Beide Antworten fallen anders aus, als viele denken.

2. Gibt es eine Pflicht zum Personalessen?

Eine gesetzliche Pflicht, Personalessen zu stellen, gibt es nicht. Das Gesetz zur Arbeitszeit schreibt Pausen vor, aber keine Mahlzeit. Ein Arbeitgeber kann das Essen anbieten, muss es aber nicht. Und sie darf es frei gestalten.

Ein Anspruch entsteht erst über den Vertrag. In Gastronomie und Hotellerie regeln manche Tarife die Kost fürs Personal oder einen Ausgleich dafür. Auch ein Arbeitsvertrag oder eine Vereinbarung im Betrieb kann das Essen zusagen. Wo es eine solche Zusage gibt, ist sie bindend. Der Betrieb muss dann liefern oder den Ausgleich zahlen.

Aus langer Gewohnheit kann zudem eine betriebliche Übung werden, die auch einen Anspruch begründet. Betriebe sollten daher klar regeln, ob das Essen freiwillig und frei zu widerrufen ist oder fest zugesagt wird. Das schützt vor Streit und vor Pflichten, die keiner wollte.

3. Die Sachbezugswerte 2026: was Personalessen steuerlich wert ist

Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, sind sie ein geldwerter Vorteil. Anzusetzen ist der amtliche Sachbezugswert. Diese Werte legt der Staat jedes Jahr neu fest.

Grafik 1: Sachbezugswerte für Personalessen 2026, wenn der Arbeitgeber verpflegt. Frühstück 2,37 €, Mittagessen 4,57 €, Abendessen 4,57 €, in Summe 11,50 € pro Arbeitstag bei voller Kost. Monatlich sind das 345 € (Frühstück 71 €, Mittag 137 €, Abend 137 €). Anzusetzen, solange ein Essen nicht mehr als 60 € kostet.

Für 2026 gelten je Mittag- oder Abendessen 4,57 € und fürs Frühstück 2,37 €. Bei voller Kost ergibt das 11,50 € pro Arbeitstag und 345 € pro Monat. Diese Werte sind die Basis für den Lohn, nicht der echte Warenwert der Mahlzeit. Ein Essen darf dabei nicht mehr als 60 € kosten. Bei normalem Personalessen ist das stets erfüllt.

Ob Lohnsteuer anfällt, hängt am eigenen Anteil. Zahlt das Team für die Mahlzeit mindestens den Sachbezugswert, entsteht kein Vorteil, der zu versteuern ist. Gibt der Betrieb das Essen gratis oder billiger ab, ist die Differenz zu versteuern. Das geht über den Lohn des Einzelnen oder pauschal mit 25 Prozent. Wie man den Rahmen für einen steuerfreien Zuschuss nutzt, zeigt unser Leitfaden zum Essenszuschuss.

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4. Die häufigsten Missverständnisse

Rund um das Essen halten sich Annahmen, die in der Praxis nicht stimmen. Ein nüchterner Blick trennt Mythos und Regel.

Grafik 2: Personalessen, Annahme gegenüber Realität. Kostenloses Essen: keine allgemeine Pflicht. Steuer: kein steuerfreier Selbstläufer, es gilt der Sachbezugswert und ggf. Lohnsteuer. Umfang: nicht zwingend volle Kost, auch ein einzelnes Essen ist möglich. Bewertung: nicht der freie Preis, es zählt der amtliche Sachbezugswert. Anspruch: nicht aus Gewohnheit allein, er folgt aus Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Der erste Irrtum ist die Pflicht. Viele glauben, ein Betrieb müsse gratis Essen stellen. Eine Vorschrift dazu fehlt aber. Der zweite betrifft die Steuer. Personalessen ist kein Selbstläufer ohne Steuer. Es gilt der Sachbezugswert, und ohne genug eigenen Anteil fällt Lohnsteuer an. Der dritte ist der Umfang. Es muss nicht die volle Kost sein. Auch ein einzelnes Essen lässt sich sauber abrechnen. Der vierte ist die Bewertung. Nicht der Preis am Markt zählt, es zählt der amtliche Wert. Der fünfte ist der Anspruch. Er folgt aus Tarif- oder Arbeitsvertrag, nicht aus bloßer Gewohnheit.

5. Personalessen richtig abrechnen

Aus den Regeln folgt eine klare Praxis. Der Betrieb entscheidet, ob er gratis, billiger oder gegen den vollen eigenen Anteil verpflegt. Daraus leitet er die Abrechnung ab. Bei einem eigenen Anteil in Höhe des Sachbezugswerts bleibt die Mahlzeit ohne Lohnsteuer. Das hält die Abrechnung am einfachsten.

Zwei Punkte sind zu beachten. Die Werte gelten für Mahlzeiten aus einer Kantine, Gaststätte oder ähnlichen Stelle, die der Arbeitgeber betreibt. Und ein Essen darf nicht mehr als 60 € kosten. Im Homeoffice greift der Sachbezug nicht, dort passt eher ein Essenszuschuss per Beleg. Den Einzelfall klärt die Lohnbuchhaltung oder ein Steuerberater, vor allem wenn ein Tarifvertrag mitspielt.

Ein Beispiel aus der Gastronomie macht die Abrechnung greifbar. Die Küche kocht das Mittagessen fürs Team mit und gibt es gratis ab. Dann sind pro Person und Tag 4,57 € als geldwerter Vorteil anzusetzen. Bei 22 Arbeitstagen sind das rund 100 € im Monat. Diesen Betrag versteuert der Betrieb pauschal mit 25 Prozent oder über den Lohn der Person. Zahlt das Team stattdessen den Sachbezugswert von 4,57 € je Essen, entfällt die Steuer. Es bleibt allein der Nachweis je Person und Tag.

Notiert wird pro Person und Tag, welche Mahlzeit gestellt wurde und welcher Anteil geflossen ist. Diese Notiz ist die Basis für den Lohn und für eine mögliche Prüfung. Ein Betrieb, der oft verpflegt, richtet den Prozess einmal sauber ein und spart danach viel Aufwand.

6. Alternativen und Kombination

Essen aus eigener Küche lohnt vor allem dort, wo ohnehin gekocht wird. Das ist in der Gastronomie so und in Betrieben mit Kantine. Für alle anderen rechnet sich die eigene Küche selten, und der Blick geht dann zu den Optionen.

Der Vergleich der Kosten fällt klar aus. Eine eigene Küche bindet Personal, Geräte und Fläche. Sie rechnet sich erst ab einer hohen und festen Zahl an Essen. Catering und Zuschuss machen dagegen nur Kosten pro Kopf und Tag. Fixe Kosten für Betrieb und Wartung fallen weg. Für die meisten Büros und kleinen Betriebe ist der Weg über Lieferung oder Zuschuss daher billiger und flexibler. Er atmet mit der echten Präsenz mit.

Zwei Wege bieten sich an. Die erste Option ist geliefertes Office-Catering, das ein Mittagessen im Team ohne eigene Küche möglich macht. Es lässt sich pro Kopf rechnen. Der zweite Weg ist der Essenszuschuss, der die Mahlzeit nicht selbst stellt, aber einen Teil der Kosten trägt. Bis zu 7,67 € pro Arbeitstag bleiben dabei steuerfrei. Er passt gut zu verteilten und hybriden Teams, weil er auch im Homeoffice läuft.

Häufig ergänzen sich die Wege. Ein Betrieb mit Kantine deckt die Tage im Büro mit Personalessen ab. Für Tage daheim oder im Außendienst gibt er den Zuschuss. Wie man die Kosten pro Kopf plant, ordnet unser Beitrag zur gesunden Mitarbeiterverpflegung ein. Den größeren Rahmen liefert die Übersicht zum Corporate-Catering.

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Fazit

Personalessen ist keine Pflicht, es ist eine Entscheidung. Kein Gesetz zwingt einen Betrieb dazu. Erst Tarif- oder Arbeitsvertrag machen daraus einen Anspruch. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, zählen sie mit dem Sachbezugswert. Das sind 4,57 € je Hauptmahlzeit und 11,50 € bei voller Kost. Ein eigener Anteil in dieser Höhe hält die Sache steuerfrei.

Für Betriebe ohne eigene Küche führt der leichtere Weg über geliefertes Office-Catering oder den Essenszuschuss von bis zu 7,67 € pro Tag. Wer die Regeln kennt und den eigenen Anteil richtig setzt, verpflegt sein Team verlässlich. Die üblichen Fallen bei Steuer und Pflicht bleiben aus.

FAQ

Sind Arbeitgeber verpflichtet, Personalessen anzubieten?

Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Das Gesetz zur Arbeitszeit schreibt Pausen vor, aber keine Mahlzeit. Ein Anspruch folgt nur aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Vereinbarung im Betrieb. Auch lange Übung im Betrieb kann ihn begründen.

Wie wird Personalessen 2026 steuerlich bewertet?

Mit dem amtlichen Sachbezugswert. Das sind 4,57 € je Mittag- oder Abendessen und 2,37 € fürs Frühstück. In Summe sind es 11,50 € pro Tag bei voller Kost und 345 € pro Monat. Diese Werte gelten, solange ein Essen nicht mehr als 60 € kostet.

Ist kostenloses Personalessen steuerfrei?

Nicht von selbst. Gibt der Betrieb die Mahlzeit gratis oder billiger ab, ist der Sachbezugswert zu versteuern. Das geht über den Lohn oder pauschal mit 25 Prozent. Zahlt das Team einen eigenen Anteil in Höhe des Sachbezugswerts, bleibt die Mahlzeit steuerfrei.

Gilt der Sachbezugswert auch im Homeoffice?

Nein. Der Sachbezugswert gilt für Mahlzeiten aus einer Kantine, Gaststätte oder ähnlichen Stelle, die der Arbeitgeber betreibt. Fürs Homeoffice passt eher ein Essenszuschuss per Beleg. Bis zu 7,67 € pro Arbeitstag bleiben dabei steuerfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Personalessen und Essenszuschuss?

Beim Personalessen stellt der Betrieb die Mahlzeit selbst und bewertet sie mit dem Sachbezugswert. Beim Essenszuschuss stellt er keine Mahlzeit, er trägt nur einen Teil der Kosten, bis zu 7,67 € pro Tag steuerfrei. Der Zuschuss läuft auch außer Haus und im Homeoffice.

Lohnt sich eine eigene Küche fürs Personalessen?

Vor allem dort, wo ohnehin gekocht wird. Das ist in der Gastronomie so und in Betrieben mit Kantine. Für andere rechnet sich die eigene Küche dagegen selten. Geliefertes Office-Catering oder ein Essenszuschuss decken das Essen ohne feste Küche ab. Beides lässt sich pro Kopf rechnen.

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